Rechtsprechung
BGH, 16.09.2014 - 1 StR 382/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 142 StGB; § 222 StGB; § 229 StGB; § 315 StGB; § 316 StGB
Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs (Zuständigkeit für Verkehrsstrafsachen: Begriff der Verkehrsstrafsache) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 142 StGB, § 222 StGB, § 223 StGB, § 227 Abs 2 StGB, § 229 StGB
Verkehrsstrafsachen im Sinne des Geschäftsverteilungsplanes des Bundesgerichtshofs: Körperverletzung mit Todesfolge im öffentlichen Verkehrsraum - Wolters Kluwer
Aussetzen der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung i.R.e. Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge
- rewis.io
Verkehrsstrafsachen im Sinne des Geschäftsverteilungsplanes des Bundesgerichtshofs: Körperverletzung mit Todesfolge im öffentlichen Verkehrsraum
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzen der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung i.R.e. Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge
- rechtsportal.de
Aussetzen der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung i.R.e. Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 13.03.2014 - 1 Ks 34 Js 198/13
- BGH, 16.09.2014 - 1 StR 382/14
- BGH, 18.12.2014 - 4 StR 468/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 351
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.06.1999 - 4 StR 216/99
Auslegung eines Geschäftsverteilungsplanes "Verkehrsstrafsachen"
Auszug aus BGH, 16.09.2014 - 1 StR 382/14
Nach der von den Strafsenaten geübten Praxis sind "Verkehrsstrafsachen" nur solche Straftaten, durch die verkehrsrechtliche Strafbestimmungen (§§ 142, 315 bis 316 StGB) verletzt worden sind oder die Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten nach dem StVG, der StVO und der StVZO oder sich der strafrechtliche Vorwurf auf eine Verletzung straßenverkehrsrechtlicher Bestimmungen gründet, z.B. §§ 222, 229 StGB wegen nicht angepasster Geschwindigkeit oder Vorfahrtsverletzungen (BGH, Beschluss vom 17. Juni 1999 - 4 StR 216/99).
- BGH, 08.10.2014 - 2 StR 105/14
Abgabe eines Verfahrens zur Wahrung des Rechts des Angeklagten auf den …
Dies ermöglicht es dem 2. Strafsenat unter Beibehaltung seiner bereits in seinem Beschluss vom 23. Juli 2014 verbindlich vorgenommenen Auslegung der Geschäftsverteilung des Bundesgerichtshofs für das Jahr 2014, die Sache nunmehr mit Bindungswirkung an den 4. Strafsenat abzugeben (zur Abgabe mit Bindungswirkung vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 1 StR 382/14). - BGH, 08.10.2014 - 2 StR 104/14
Abgabe eines Verfahrens zur Wahrung des Rechts des Angeklagten auf den …
Dies ermöglicht es dem 2. Strafsenat unter Beibehaltung seiner bereits in seinem Beschluss vom 23. Juli 2014 verbindlich vorgenommenen Auslegung der Geschäftsverteilung des Bundesgerichtshofs für das Jahr 2014, die Sache nunmehr mit Bindungswirkung an den 4. Strafsenat abzugeben (zur Abgabe mit Bindungswirkung vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 1 StR 382/14).